Der Sozialverband Deutschland (SoVD) plädiert für die Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung. „Die Pflegeversicherung muss zu einer einheitlichen, öffentlich-rechtlich organisierten Versicherung für alle Bürger weiterentwickelt werden“, heißt es in einem Positionspapier, das der Verband am Mittwochmorgen in Berlin vorstellte. Um die Finanzierung der Pflegeversicherung zu verbessern, sollen neben der Pflichtmitgliedschaft aller Bürger drei weitere Maßnahmen ergriffen werden: Die Beiträge sollen paritätisch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden; Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitaleinkommen sollen zusätzlich zur Finanzierung herangezogen werden; die Beitragsbemessungsgrenze soll auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben werden, also von derzeit knapp 4.000 auf 5.800 Euro steigen.
Mit letzterer Maßnahme will der SoVD die Umverteilung zwischen arm und reich erhöhen, wie SoVD-Präsident Adolf Bauer in seinem Statement ausführte. Ökonomen sind grundsätzlich skeptisch, ob diese Art der Umverteilung in der Sozialversicherung richtig angesiedelt ist und sehen sie lieber im Steuersystem, wo auch Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Finanzierung des Sozialausgleichs herangezogen werden können.
In jedem Fall muss aus Sicht des SoVD mehr Geld ins System. Karl-Dieter Voß, Mitglied im sozialpolitischen Ausschuss des SoVD, wies darauf hin, dass die Expertenkommission der Bundesregierung kurz vor Ende der Legislaturperiode in ihrem Bericht deutlich gemacht habe, dass nötige Leistungsverbesserungen nicht kostenneutral zu haben seien. Er begrüßte die Signale aus den Koalitionsverhandlungen, nach denen der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte steigen soll. Voss war einer der beiden Vorsitzenden der Expertenkommission, die den Bericht zur Neugestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erstellt hat. Darin geht es insbesondere um bessere Leistungen für Demenzkranke.