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Korruption im Gesundheitswesen soll ins Strafgesetzbuch

Union und SPD haben sich offenbar darauf verständigt, die Korruption im Gesundheitswesen als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Das meldet die „Berliner Zeitung“ heute unter Berufung auf eine ihr vorliegende Beschlussvorlage der Arbeitsgruppe Gesundheit. Darin hieße es, insbesondere Patienten müssten sich darauf verlassen können, „dass ihre Gesundheit im Mittelpunkt der Behandlung steht“.

Die Einigung würde eine Kurskorrektur für die Union bedeuten. Gemeinsam mit der FDP hatte sie in der schwarz-gelben Bundesregierung lediglich ein Korruptionsverbot ins Sozialgesetzbuch aufnehmen wollen. Der aus der Feder von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) stammenden Gesetzentwurf war aber kurz vor der Bundestagswahl im September im Bundesrat gescheitert.

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