Union und SPD wollen die Klinikfinanzierung stärker an die Behandlungsqualität koppeln. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Gesundheit einigten sich laut einer Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ darauf, gute Qualität künftig im Vergütungssystem mit Zuschlägen, schlechte Qualität hingegen mit Abschlägen zu belegen. Die Qualitätsmessung solle dann auch im Rahmen der ambulanten Nachsorge durch niedergelassene Ärzte erfolgen und über ein neues Qualitätsinstitut abgewickelt werden. Zudem seien Mindestmengenvorgaben für bestimmte Behandlungen angedacht.
Erstmals sollen laut dem Bericht auch Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Kliniken erprobt werden, modellhaft und für noch zu bestimmende Prozeduren, wobei auch hier die Qualität das Kriterium sein soll und nicht ein niedriger Behandlungspreis. Ein weiterer Eckpunkt für die von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis Ende 2014 auszuarbeitende Reform sei die bessere Berücksichtigung von Betriebs- und Personalkosten im Fallpauschalensystem. Im Gegenzug müssten die Kliniken dafür aber nachweisen, dass sie das veranschlagte Personal auch tatsächlich vorhielten.
Uneins waren sich die Verhandlungspartner von CDU, CSU und SPD gestern in Sachen Innovationsfonds. Der Sondertopf mit Mitteln in Höhe von 500 Millionen Euro soll dazu dienen, unrentable Krankenhäuser in Altenheime oder Medizinische Versorgungszentren umzuwandeln statt sie zu schließen. Dagegen wehrt sich aber nun die CSU. Laut der Nachrichtenagentur dpa sprach sich ihr Gesundheitsexperte Johannes Singhammer gestern aus Sorge um kleine Häuser im ländlichen Bereich dafür aus, vorhandene Strukturen zu erhalten. SPD-Verhandlungsführer Karl Lauterbach, der den Plänen zu Wochenbeginn zugestimmt hatte, sieht laut dpa die Parteispitzen in der Verantwortung, den Konflikt zu lösen.
Uneinigkeit herrsche auch hinsichtlich der Pflegeversicherung, weil die SPD den von der Union angedachten kapitalgedeckten Vorsorgefonds für geburtenstarken Jahrgänge ablehnt. Konsens besteht laut Spahn hingegen darüber, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um bis zu 0,5 Prozentpunkte steigen soll.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte Teile der bekannt gewordenen Verhandlungsergebnisse. Die im Bereich Qualität vorgesehenen Maßnahmen basierten offensichtlich auf einer Analyse, die den Qualitätssicherungssystemen und Qualitätsberichten der Krankenhäuser nicht gerecht würden. „Qualität ist nicht allein in Euro rechenbar. Abschläge sind daher abzulehnen“, sagte DKG-Präsident Alfred Dänzer heute in Berlin. Er warnte vor dauerhaften Streitigkeiten und davor, den von den Krankenkassen finanzierten Medizinischen Dienst die Kontrolle über Qualitätsvorgaben zu übergeben.
Inakzeptabel ist für Dänzer auch die Verpflichtung der Krankenhäuser, Personal in Höhe der Personalkostenanteile der Fallpauschalen nachweisen müssen. Das sei inkompatibel mit dem DRG-System und führe in die Selbstkostendeckungsphilosophie. „Wer dies ernstlich möchte, muss sich zu einem Budgetsystem bekennen und sich vom Preissystem verabschieden“, sagte Dänzer. Er forderte stattdessen klare Regelungen zur Refinanzierung der Tarifkosten, um den Rationalisierungsdruck abzubauen.
Der aktuell umstrittene Innovationsfonds zur Umwandlung unrentabler Krankenhäuser geht der DKG nicht weit genug. Die diskutierten Mitteln in Höhe von 500 Millionen Euro lösten das Problem der Unterfinanzierung der Kliniken und des Investitionsstaus nicht.