Die Gewerkschaft Verdi hat den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Sie will dort für Beschäftigte der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) das Streikrecht erkämpfen. „Angesichts von Zwangsschlichtung und absoluter Friedenspflicht, wie sie von der EKD vorgesehen sind, werden nicht nur das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts deutlich verfehlt“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler der Nachrichtenagentur dpa.
Die EKD-Synode hatte am Mittwoch ein neues Arbeitsrecht für Kirchen- und Diakoniemitarbeiter beschlossen, mit dem sie nach eigener Auffassung auf die Gewerkschaften zugeht. Diese erhielten „gute Möglichkeiten der koalitionsmäßigen Betätigung“, hieß es in einem Bericht des Synodenpräsidiums. So seien sie in den Einrichtungen willkommen, um zu informieren und zu werben. Zudem würden auch die Rechte der Mitarbeitervertretungen gestärkt. Damit sieht sich die EKD in Übereinstimmung mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012, dass den kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht bestätigt hatte, aber eine bessere Einbindung der Gewerkschaften vorgegeben hatte.
Verdi hingegen kritisiert auch das neue Arbeitsrecht als weiterhin unzureichend. „Die Kirchengesetze, die die EKD-Synode beraten hat, erfüllen die Anforderungen der Gewerkschaften nicht“, so Vorstandsmitglied Bühler. Deren Rolle beschränke sich vielmehr „auf kollektive Bettelei“.