Der Marburger Bund (MB) will auch weiterhin eigenständig Tarifverträge für angestellte Ärzte abschließen. Das teilte die Ärztegewerkschaft in einer ersten Reaktion auf die gestern von der Koalitionsgruppe Arbeit und Soziales vereinbarte gesetzliche Regelung der Tarifeinheit mit. Diese würde bedeuten, dass künftig pro Betrieb nur noch ein Tarifvertrag ausgehandelt wird und zwar von der Gewerkschaf, die unter den Beschäftigten die meisten Mitglieder zählt. Damit will die Politik den Einfluss kleinerer Spartengewerkschaften einschränken. Bislang werden beispielsweise in Krankenhäusern, in denen Mitglieder von mehreren Interessenvertretungen arbeiten, nach dem Prinzip der Tarifpluralität innerbetrieblich noch mehrere Tarifverträge angewandt.
Dies solle auch weiter so bleiben, wünscht sich der erste Vorsitzende des MB Rudolf Henke. Arbeitnehmer könnten selbst entscheiden, welche Gewerkschaft sie in Tarifverhandlungen vertrete. Dazu bräuchten sie keinen Vormund. Der Gesetzgeber könne dieses Recht nicht einschränken, „ohne die Verfassung zu verbiegen“, so Henke weiter. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 festgehalten. Sie bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und –gebern, sich zu Gewerkschaften zusammenzuschließen und ihre Interessen und Ziele zu formulieren.
Der Zwang zur Tarifeinheit ist laut Henke das „Gegenteil von Tarifautonomie“. Zudem sieht der MB-Vorsitzende die Fachkräftesicherung durch die gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit bedroht. „Ohne die Möglichkeit zum Abschluss berufsspezifischer Tarifverträge würden Fachkräfte nicht nur in Kliniken wieder unter dem Tarifkommando einer fremden Gewerkschaft landen, die ihre Interessen gar nicht vertritt.“