Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat sich klar gegen die Tarifeinheitspläne von Union und SPD positioniert. Wer Krankenhausärzte daran hindere, selbst darüber zu bestimmen, wer für sie die Arbeitsbedingungen verhandele, „fügt der Attraktivität des ärztlichen Berufs weiteren Schaden zu und bewirkt eine Verschärfung der Nachwuchsprobleme in der ärztlichen Patientenversorgung“, heißt es in einer am Wochenende verabschiedeten Resolution. Zudem forderte die Versammlung, dass der neu gewählte Bundestag „jeglicher Einschränkung der gewerkschaftlichen Rechte durch gesetzgeberische Eingriffe“ widerstehen müsse, „die sowohl dem Geist als auch dem Buchstaben des Grundgesetztes widersprechen.“
Bereits vergangene Woche hatte der Marburger Bund (MB) die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit scharf kritisiert. Der Gesetzgeber könne das Recht zur Koalitionsfreiheit nicht einschränken „ohne die Verfassung zu verbiegen“, sagte der erste MB-Vorsitzende Rudolf Henke. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 festgehalten. Sie bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und –gebern, sich zu Gewerkschaften zusammenzuschließen und ihre Interessen und Ziele zu formulieren.
Die schwarz-roten Tarifeinheitspläne hätten zur Folge, dass künftig pro Betrieb nur noch ein Tarifvertrag ausgehandelt wird und zwar von der Gewerkschaft, die unter den Beschäftigten die meisten Mitglieder zählt. Damit will die Politik den Einfluss kleinerer Spartengewerkschaften einschränken. Bislang werden beispielsweise in Krankenhäusern, in denen Mitglieder aus von mehreren Interessenvertretungen arbeiten, nach dem Prinzip der Tarifpluralität innerbetrieblich noch mehrere Tarifverträge angewandt.