Keine Begeisterung, aber verhaltener Optimismus mit vorsichtiger Kritik: So lassen sich die überwiegenden Reaktionen von Krankenkassen, Kliniken, Ärzten und Industrie auf die gesundheitspolitischen Vereinbarungen von CDU, CSU und SPD zusammenfassen. Mit am negativsten reagierte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Hauptgeschäftsführer Georg Baum teilte mit: „Der Koalitionsvertrag formuliert hinsichtlich Qualitäts- und Personalvorhaltung höchste Anforderungen an die Krankenhäuser. Aber über die Verbesserung der finanziellen Ressourcen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser werden keine beziehungsweise nur rudimentäre Aussagen getroffen." So werde die „unbestritten unzureichende Investitionsmittelbereitstellung durch die Bundesländer überhaupt nicht thematisiert“.
Die sich abzeichnende Große Koalition thematisiere zwar die unzureichende Refinanzierung der Personalkosten, mache aber keinen konkreten Vorschlag, das Problem zu lösen. Positiv sei, dass Probleme wie die doppelte Degression, Mängel des Orientierungswertes und die unzureichende Ausgestaltung des Sicherstellungszuschlages als solche erkannt würden und die Finanzierung der Extremkostenfälle verbessert werden solle. „Es ist aber wenig hilfreich, die Krankenhäuser zu Soll-Personalvorhaltungen zwingen zu wollen, wenn nicht klar geregelt wird, dass die jährlichen Personalkostensteigerungen über die Vergütungen refinanziert werden", so Baum.
Deutlich positiver viel das Urteil des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands aus. Gelobt wird, dass „die besonderen Aufgaben der Universitätsklinika besser im System der Fallpauschalen vergütet werden“ sollen. „Allerdings ist zweifelhaft, ob eine Optimierung des DRG-Systems und der Hochschulambulanz-Vergütungen alleine schnell und im notwendigen Umfang die dringend benötigte Hilfe bringen“, sagt Professor Michael Albrecht, Erster Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika.
Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, bezeichnete den Koalitionsvertrag als „gute Grundlage für die Verbesserung der Patientenversorgung“. Pfeiffer: Von der Verkürzung der Wartezeiten auf einen Arzttermin über die Flexibilisierung bei der ambulanten Versorgung bis hin zur Stärkung der Prävention und der Möglichkeit, dass Krankenkassen mit einzelnen Kliniken Qualitätsverträge abschließen dürfen, reichen die geplanten Maßnahmen.“ Die Möglichkeit, die Qualität von Operationen bei der Vergütung zu berücksichtigen, gehe in die richtige Richtung. „Allerdings wird die eigentliche Arbeit erst noch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu leisten sein. Es wird darauf ankommen, was in dieser Arbeitsgruppe tatsächlich vereinbart wird.“
Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery wies lobend darauf hin, dass die hausärztliche Versorgung gestärkt und die Finanzierung von Krankenhäusern der Maximalversorgung und der Universitätskliniken stabilisiert werde „Endlich sollen auch die Personalkosten in die DRG-Kalkulation einfließen“, lobte Montgomery. „Und auch die langjährige Forderung der Ärzteschaft nach einer klaren, strafrechtlichen Regelung zu Korruption im Gesundheitswesen ist aufgenommen worden.“
Der Ärztepräsident bedauerte aber auch, dass “die Große Koalition in der Gesundheitspolitik keinen wirklich großen Wurf vorgelegt” habe, sondern “mit detailistischer Akribie die Kontrollbürokratie” weiter verschärfe. “Kassenfunktionäre können jetzt nach Gusto den Medizinischen Dienst zu unangemeldeten Razzien in Krankenhäuser schicken. Das alles ist mehr geprägt von längst überwunden geglaubter Misstrauenskultur als vom Anspruch auf Freiberuflichkeit und Therapiefreiheit.” Außerdem fehle in dem Vertrag ein Hinweis auf die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Entsetzt reagierte Rudolf Henke, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und CDU-Bundestagsabgeordneter, über das Vorhaben der Großen Koalition, die Tarifeinheit zu stärken, also die Zahl der Gewerkschaften in einem Betrieb zu begrenzen: „Es ist widersinnig, rechtswidrig und freiheitsfeindlich, das Recht aller Berufe in Frage zu stellen, sich gewerkschaftlich zu organisieren und eigenständig Tarifverträge zu schließen.“ Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Regina Feldmann, erklärte, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die KBV würden sich aktiv einbringen und Vorschläge erarbeiten, beispielsweise zu dem Vorstoß im Koalitionsvertrag, die Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt auf vier Wochen zu begrenzen und ansonsten die Patienten ins Krankenhaus zu überweisen, oder aber die Ausgestaltung der Strukturen von KBV und KVen.
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht in den Regelungen des Koalitionsvertrages zum Gesundheitsbereich zahlreiche positive Ansätze, aber auch noch viele offene Fragen. Positiv bewertet der BVMed beispielsweise den neuen "Innovationsfonds" zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung. Klärungsbedarf sieht der BVMed bei neuen Medizinprodukten hoher Risikoklasse, die laut Koalitionsvertragsich Nutzen- und Sicherheitsstudien des G-BA unterzogen werden sollen. „Wenn ein Produkt eines Unternehmens schon lange auf dem Markt ist und jetzt mittels einer Schrittinnovation das Nachfolgeprodukt auf den Markt gebracht wird, muss dies anders behandelt werden, als eine völlig neue Behandlungsmethode", so der BVMed. Auch sollte der Bereich der „Hochrisikoprodukte" stark eingeschränkt werden. Außerdem müssten Doppelprüfungen mit dem Medizinprodukte-Zulassungsrecht vermieden werden.
Erwartungsgemäß heftige Kritik kam von der Pharmaindustrie am Vorhaben von CDU, CSU und SPD, das seit 2010 geltende Preismoratorium bei Medikamenten mit dem Preisstand vom August 2009 nahtlos fortzusetzen und den Zwangsrabatt auf sieben Prozent festzuschreiben. “Ich kann insgesamt nicht oft genug betonen, wie stark die auf Bundesebene beschlossene Beibehaltung der Zwangsmaßnahmen die standortgebundenen Unternehmen trifft. Hier geht es übrigens um mehr als um Preise und Prozente. Hier geht es am Ende um Versorgungssicherheit, Standortsicherung, Arbeitsplätze, Steuereinnahmen von Ländern und Kommunen und damit auch regionalen Wohlstand. Das sollte auch die Gesundheitspolitik nicht vergessen”, sagte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).