Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Festschreibung des Arbeitgeberanteils zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat in den vergangenen Tagen für Gesprächsstoff gesorgt. Auslöser waren Äußerungen des SPD-Verhandlungsführers in der Arbeitsgruppe Gesundheit, Karl Lauterbach, wonach es noch eine Nebenabsprache zu diesem Punkt gebe. Eine bislang geheime Randnotiz im Koalitionsvertrag besage, dass auch der Arbeitnehmeranteil gedeckelt werden müsse, wenn er einen bestimmten Prozentsatz übersteige.
Offiziell haben sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf das Einfrieren des Arbeitgeberanteils zum GKV-Beitragssatz auf dem Niveau von 7,3 Prozent geeinigt. Weil gleichzeitig der bislang pauschal erhobene Zusatzbeitrag abgeschafft und den Kassen die Beitragsautonomie zurückgegeben wird, steht im Ergebnis eine einseitige Belastung der Arbeitnehmer: Sie müssen individuelle Beitragserhöhungen ihrer Kassen auch künftig weiter allein tragen. Die Kassen warnen bereits seit dem Frühjahr vor steigenden Ausgaben und rechnen spätestens 2015 damit, die Beiträge wieder kräftig erhöhen zu müssen.
Lauterbachs Äußerungen ließen also darauf schließen, dass die Festschreibung des Arbeitgeberanteils doch nicht endgültig ist. Dem zuwider steht eine gemeinsame Verlautbarung von ihm und CDU-Verhandlungsführer, Jens Spahn, worin es heißt: „Wir sind uns einig, dass der gesetzlich festgeschriebene Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent in dieser Legislaturperiode nicht steigen wird.“ Allerdings sei allen Beteiligten klar, „dass der nur vom Arbeitnehmer zu zahlende Beitrag in den folgenden Jahren nicht ins Unendliche steigen“ könne. Dies bezieht sich nach Angaben aus dem Unionslager aber auf die Zeit nach 2017.