Nach dem Ausschluss als Fördermitglied durch die die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat sich jetzt der Präsident der deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) Christoph Dodt zu Wort gemeldet.
Der Ausschluss habe für die Fachgesellschaft für Notfallmedizin und –pflege keine Konsequenzen. Die DGINA habe inhaltlich ohnehin nicht zum Konzept der DIVI-Satzung gepasst, da diese eine fördernde Mitgliedschaft für Unternehmen vorsehe, die sich in der Intensiv- und Notfallmedizin einsetzen wollen. „Eine Vollmitgliedschaft als Fachgesellschaft oder Berufsverband wurde uns aber nicht gewährt“, so Dodt weiter. Den eigentlichen Grund für den DIVI-Ausschluss sieht Dodt in der DGINA-Forderung nach einem Facharzt für Notfallmedizin nach europäischen Empfehlungen. Verwunderlich sei allerdings, „dass wir mit eben dieser Zielsetzung seinerzeit auch als Fördermitglied akzeptiert worden sind“, sagte Dodt.
Das Engagement der DGINA reiche aber über die Einführung eines Facharztes hinaus: So könnten etwa verbindliche Qualitätsindikatoren dazu beitragen, die fachliche Versorgung zu optimieren und neue Ideen für das Notarztwesen und die Telemedizin in der Notfallmedizin zu finden. Um vor allem die notfallmedizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, forderte Dodt eine enge Zusammenarbeit mit den kassenärztlichen Bereitschaftsdiensten, Ausbildungsverbünde und qualifizierte Pflegekräfte. Auch die Schaffung von Lehrstühlen für Notfallmedizin könnte die Fachlichkeit in Deutschland stärken, die hierzulande noch großen Nachholbedarf habe. Denn Patienten hätten das „gesetzlich verbriefte Recht, auf Facharztstandard behandelt zu werden.“ Derzeit sei dies aber mit dem deutschen System nicht möglich, „denn für diese spezifische Arbeit in der Notaufnahme“ existiere in Deutschland keine Fachärztlichkeit, die interdisziplinär genug denke, „um versteckte Probleme risikoorientiert und rasch zu erkennen“, sagte Dodt weiter.