Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat der Deutschen Rentenversicherung (DRV) vorgeworfen, freiberuflichen Pflegefachkräften im Krankenhaus oder Heim pauschal eine Scheinselbständigkeit zu unterstellen. Die gesetzlich geregelte Einzelfallprüfung werde mit Scheinprüfungen unterlaufen. Zudem habe es jüngst razziaähnliche Zollkontrollen bei ambulanten Pflegediensten gegeben. Diese seien nicht nur unsinnig, weil sich die Mitarbeiter ohnehin nicht im Dienstbüro aufhielten, sondern auch rufschädigend für die betroffenen Betriebe.
In der Konsequenz seien die Einrichtungen mittlerweile so verunsichert, „dass sie immer weniger Selbständige beschäftigen“, heißt es in einer Mitteilung des DBfK. Allerdings leisteten gerade die freiberuflich tätigen Fachkräfte einen „nicht unerheblichen Beitrag zur Sicherung der Versorgung in Krankenhäusern.“ Mit ihnen könnten unter anderem kurzfristig Personalengpässe überwunden werden. Gleichzeitig würden sie nicht unerhebliche wirtschaftliche Risiken in Kauf nehmen: Kein Verdienst bei Krankheit und keine Garantie für regelmäßige Aufträge. Darum fordert der DBfK-Bundesvorstand die deutsche Bundesregierung auf, „der DRV Einhalt zu gebieten und eine rechtlich eindeutige Regelung zur Absicherung der selbständig tätigen Pflegefachpersonen zu finden.“ Geschehe dies nicht in unmittelbarer Zukunft, würden wahrscheinlich viele ihre Selbständigkeit aufgeben und wieder aus dem Beruf aussteigen.