Das Fallpauschalensystem zur Abrechnung von Krankenhausleistungen enthält Ungerechtigkeiten. So gibt es für die unterschiedliche Höhe der Landesbasisfallwerte keine sachliche Begründung. Diesen Schluss zieht die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) aus den jetzt veröffentlichten Ergebnissen eines Forschungsprojektes. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung RWI hat hierzu im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die Entwicklung der Jahre 2004 bis 2013 untersucht. In dem Gutachten heißt es unter anderem, die ungleichen Landesbasisfallwerte seien zu einem großen Teil "auf historisch vorhandene – jedoch ökonomisch nicht begründbare – Unterschiede zurückzuführen".
Seit dem Jahr 2010 gelten in einem Bundesland einheitliche Preise für stationäre Leistungen. Grundlage dafür ist der Landesbasisfallwert. Dessen Höhe verhandeln die Landesverbände der Krankenkassen und die Landeskrankenhausgesellschaften jedes Jahr prospektiv für das folgende Jahr. Die KGSH weist schon seit Jahren auf die aus ihrer Sicht ungerechte Krankenhausfinanzierung hin, die durch den Rückgriff auf frühere Krankenhausbudgets entsteht. „Letztlich werden unsere Krankenhäuser im Norden dafür bestraft, dass sie bereits früher als andere wirtschaftlich arbeiten mussten", sagte Geschäftsführer Bernd Krämer. Schleswig-Holstein hat mit 3.012 Euro den bundesweit niedrigsten Landesbasisfallwert. Er liegt rund acht Prozent unterhalb des höchsten Wertes in Rheinland-Pfalz. Krämer erwartet, dass die neue Bundesregierung diese Schieflage beseitigt. Der Koalitionsvertrag greife das Thema bereits auf. Jetzt komme es darauf an, dass die große Koalition schnell und konkret eine weitere Konvergenz der unterschiedlichen Vergütungen beschließe.