In Berlin ist die Diskussion um das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe wieder neu entfacht. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die kommerzielle Beihilfe zum Suizid künftig unter Strafe stellen und damit verhindern, mit der Selbsttötung Geld zu verdienen. CDU-Generalsekretär Peter Tauber sprach sich gegenüber der „Welt“ hingegen dafür aus, jede Form von Sterbehilfe zu verbieten, also auch die organisierte. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) machte sich als zuständiger Ressortchef unterdessen in einem Beitrag der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ dafür stark, ein geplantes Sterbehilfegesetz im Bundestag und nicht innerhalb der Fraktionen auszuarbeiten, da es sich dabei „um eine klassische Gewissensentscheidung für die Abgeordneten handele.“
Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) schaltete sich in die Debatte ein und verwies nochmals auf eine Stellungnahme aus dem Jahr 2012 zum „Regierungsentwurf – Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ der Vorgängerregierung. Darin lehnt der DBfK jede Form von Sterbehilfe ab: Diese sei „keine Tätigkeit, die mit den grundlegenden Aufgaben der Pflege, wie im ICN-Ethikkodex für Pflegende niedergelegt, zu vereinbaren ist.“ Stattdessen fordert der Verband, die palliative Versorgung zu verstärken und flächendeckend auszubauen.