Der Gesetzgeber ist nach Auffassung der Juristin Susanne Moritz verpflichtet, gegen die Missstände in deutschen Pflegeheimen vorzugehen. Weil die teilweise lebensunwürdigen Bedingungen in der stationären Versorgung empirisch belegt seien, sieht sie Erfolgschancen für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine entsprechende Beschwerde könne im Grund jeder einreichen, „da Pflegebedürftigkeit jeden auch ganz plötzlich treffen und einen Umzug ins Pflegeheim erforderlich machen kann“, sagte Moritz im Interview mit dem Pflegeportal Station24.
Die im Sommer von der Universität Regensburg promovierte Juristin mit Schwerpunkt Gesundheits- und Medizinrecht hat ihre Dissertation dem Thema Pflegenotstand gewidmet. Seit Veröffentlichung hat diese hohe Wellen geschlagen. In dieser Woche teilte der Münchner Rechtsanwalt Alexander Frey mit, ausgehend von der Argumentation in Moritz Promotionsarbeit eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht zu haben.
Sollte eine Klage zugelassen und Erfolg haben, hält Moritz es für möglich, dass die Karlsruher Richter dem Staat auferlegen, für menschenwürdige Bedingungen in den Pflegeheimen zu sorgen oder sogar konkrete Maßnahmen anordnen, wie sie es in vergleichbaren Urteilen zur Sicherungsverwahrung und zum Asylbewerberleistungsgesetz auch getan hätten.
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