Das Thüringer Krankenhausgesetzes, das seit rund einem Jahr in den Gremien des Landtags zirkuliert, geht in dieser Woche in die zweite Lesung. Geplant ist darin unter anderem ein Prämienverbot für Krankenhauseinweisungen, mit dem die Landesregierung finanzielle Zuwendungen der Krankenhäuser an Fachärzte zur Beeinflussung ihres Einweiseverhaltens unterbinden will. „Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass für die Auswahl des Ortes ihrer stationären Behandlung allein sachbezogene Gründe ausschlaggebend sind“, heißt es in der Entwurfsbegründung, die bibliomed.de vorliegt.
Die Festlegung von Qualitätsstandards durch die Landesregierung sind ein weiterer Punkt der Beratungen. Gemeint sind Versorgungsaufträge an einzelne Krankenhäuser, deren Erfüllung mit der Berücksichtigung der jeweiligen Kliniken im Thüringer Krankenhausplan verbunden sein soll. Offen bleibt jedoch, wie die neuen Anforderungen genau aussehen sollen. Das zuständige Ministerium behält sich laut Entwurf vor, diese in sogenannten Rechtsverordnungen zeitnah festzulegen. Die Landeskrankenhausgesellschaft (LKHG) hatte die Einführung zusätzlicher Qualitätsvorgaben bis zuletzt abgelehnt.
Die Kritik der Krankenhausgesellschaft zielt auch auf die Einführung einer pauschalisierten Investitionsförderung - statt der Einzelfallförderung sollen die Landeszuschüsse für den Erwerb medizinischer Geräte sowie Bauvorhaben künftig pauschal an alle Kliniken verteilt werden - sowie die damit verbundenen Kürzungspläne der Landesregierung. Wie bibliomed.de berichtete, sollen für den Haushaltsposten 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Fördermenge hatte bisher 120 Millionen Euro betragen. Die Kliniken seien damit „eindeutig unterfinanziert“, sagte LKHG-Geschäftsführer Michael Lorenz vergangene Woche in Erfurt. „Mit dieser Investitionspolitik beabsichtigt das Sozialministerium perspektivisch das stationäre Versorgungsangebot in der Fläche auszudünnen, auch wenn derzeit vom Erhalt der jetzigen Krankenhauslandschaft gesprochen wird.“
Der Landtag berät ebenfalls die Einführung eines ehrenamtlichen Patientenfürsprechers. An jedem der 40 Klinikstandorte des Freistaats soll ein solcher Fürsprecher Beschwerden von Patienten nachgehen und „damit die Qualität der Leistungserbringung im Krankenhaus sichern“, heißt es in der Entwurfsbegründung. Die Auswahl des Fürsprechers, der für sein Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung erhalten soll, liegt bei den Krankenhäusern selbst.