Der Rechtswissenschaftler Thomas Klie hat davor gewarnt, die Tür für eine gesetzlich geregelte Sterbehilfe weiter aufzustoßen. Ein solcher Schritt würde „ein sozialverträgliches Frühableben provozieren –und Opfer kennen“, sagte Klie der „Frankfurter Rundschau“. Der Professor für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft an der Evangelischen Hochschule Freiburg forscht verstärkt zu den Themen Soziale Gerontologie, Pflege, Teilhabe und Demenz. Die aktuelle Diskussion um das „Recht auf den eigenen Tod“ mache ihm Sorge, denn eine Legalisierung des assistierten Suizids habe Folgen für das gesellschaftliche Klima.
„Das lässt sich leider auch empirisch belegen“, sagte Klie der Zeitung und verwies auf das Nachbarland Niederlande. Dort stagniere zwar die Zahl der gemeldeten Euthanasiefälle, nicht legalisierte Patiententötungen aber nähmen zu. So seien Fälle von ärztlich unterstützter Selbsttötung bei Menschen mit beginnender Demenz dokumentiert und selbst aktive Euthanasie bei schwer Demenzkranken ohne Einwilligung von Patienten oder Betreuern seien keine Ausnahme mehr. „Die moralische Schwelle für Tötungshandlungen wurde durch die gesetzliche Regelung gesenkt“, so Klie. „Aus der Option der Euthanasie entwickelt sich schleichend so etwas wie eine Pflicht.“ Bedenklich sei das, weil in vielen Fällen nicht der Sterbewunsch des Betroffenen im Zentrum stehe, sondern das Urteil der Umwelt über die vermeintliche Lebensqualität. Auch gäben immer mehr Mediziner als Grund für die aktive Sterbehilfe die Überforderung der Angehörigen an.
In Deutschland will die Große Koalition in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Reglung zur Sterbehilfe treffen. Sowohl Justizminister Heike Maas (SPD) als auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) haben sich für eine breite Diskussion im Bundestag mit abschließender Entscheidungsfindung ohne Fraktionszwang ausgesprochen. Gröhe selbst hat sich aber deutlich dafür ausgesprochen, jede Art organisierter Sterbehilfe zu verbieten. Damit geht er über die in der vergangenen Legislaturperiode angestrebte Regelung hinaus, lediglich die kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.