Der gestern im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefällte Entscheid zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) führt zu einer Kontroverse zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die DKG sieht in dem Beschluss einen Rückschlag für die Versorgung von Krebspatienten. Vielen tausend Patienten vornehmlich mit Darm- oder Magenkrebs werde dadurch die Möglichkeit der ambulanten Behandlung durch Krebsspezialisten an Krankenhäusern verwehrt, kritisierte Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Von Seiten des GKV-Spitzenverbandes heißt es, die Patienteninteressen seien nur vorgeschoben. Es gehe eher um die innerärztliche Auseinandersetzung zwischen niedergelassenen und Krankenhausärzten. Der oberste Kassenverband glaubt nicht an eine Verschlechterung der Versorgung. Dazu Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhäuser: „Der G-BA-Beschluss ist ein wesentlicher Schritt beim Aufbau der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung. Es ist eine unverantwortliche Irreführung der Öffentlichkeit, wenn die DKG dies als Rückschlag für die onkologische Versorgung bezeichnet. De facto werden künftig mehr Patienten von einer Behandlung durch hochspezialisierte Expertenteams profitieren.“
Auch bei der KBV stieß die Erklärung der DKG auf Unverständnis. Die Interessenvertretung der Krankenhäuser erwecke den Eindruck, als würden Patienten nicht mehr ambulant versorgt werden, hieß es auf Anfrage. Dabei habe sich gerade das interdisziplinäre Angebot für schwerkranke Krebspatienten verbessert.
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