Das Bundesgesundheitsministerium hat das Gesetzgebungsverfahren für die erste Stufe der Pflegereform begonnen. Den Bundestagsabgeordneten ging ein Referentenentwurf zu, der BibliomedManager vorliegt. Demnach soll der Beitragssatz in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte steigen. Dies werde 2015 zu Mehreinnahmen von 3,63 Milliarden Euro führen. Zugleich sollen die Leistungen im Umfang von 3,53 Milliarden erhöht werden, was allerdings auch die Einführung eines Pflegevorsorgefonds beinhaltet, mit dem künftige Ausgabenanstiege in Folge des demografischen Wandels abgefedert werden sollten.
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und der Berichterstatter für Pflege, Erwin Rüddel, erklärten dazu in einer Pressemitteilung: „Wir Deutsche leben immer länger.“ Für die steigende Zahl der Pflegebedürftigen reichten deshalb „die Leistungen der Pflegeversicherungen nicht mehr aus“. Deshalb werde es bis zum Jahr 2017 eine große
Pflegereform in zwei Stufen geben. An deren Ende soll ein neuer Pflegedürftigkeitsbegriff stehen. Bevor das Gesetzgebungsverfahren im nächsten Jahr starten kann, soll es dazu nun eine Erprobungsphase geben. Um rasch Verbesserungen für die Pflege zu erwirken, soll es aber bereits in einer ersten Stufe bereits zum 1. Januar 2015 Leistungsausweitungen geben.
Im ersten Schritt werde der Schlüssel in Pflegeheimen von einer Betreuungskraft pro 24 Pflegebedürftigen auf eins zu 20 gesenkt, teilten Spahn und Rüddel mit. So sollten die Pflegekräfte in ihrem Arbeitsalltag entlastet werden. Darüber hinaus will die Regierung die Leistungsbeträge um vier Prozent erhöhen, was rund 890 Millionen Euro jährlich kosten werde. Pflegende Angehörige sollen durch „eine Reihe von Maßnahmen wie etwa der Flexibilisierung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie mit erhöhten Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ unterstützt werden. Insgesamt wird der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte erhöht. „Dadurch stehen 2,4 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Darauf aufbauend folgt bis 2017 der zweite Reformschritt, mit dem die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit umgesetzt wird“, erklären Spahn und Rüddel. Um künftige Beitragssatzsteigerungen zu begrenzen, sollen ab dem kommenden Jahr 0,1 Prozentpunkte des Beitrages in einen Pflegevorsorgefonds fließen.
Die Leistungserweiterungen und die dadurch entstehenden jährlichen Kosten auf einen Blick:
• Dynamisierung der Leistungen um vier Prozent, Kosten: 890 Mio. Euro
• Ausweitung der Betreuungsleistungen auf bis zu 45.000 Betreuungskräfte (Schlüssel Betreuungskräfte zu Pflegebedürftigen: 1 zu 20), Kosten: 510 Millionen Euro
• Ausweitung Betreuungsleistungen auf alle ambulant Pflegebedürften – "100 Euro für alle“, Kosten: 290 Millionen Euro
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie unterschiedliche Betreuungsformen sollen über ein Budget flexibler aufeinander abgestimmt werden, Kosten: 450 Millionen Euro
• Erhöhung der Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme jetzt 4.000 Euro) um 30 Prozent, Kosten: 20 Millionen Euro
• Einführung einer zehntägigen Lohnersatzleistung für nahe Angehörige bei einer akut auftretenden Pflegesituation, Kosten: bis zu 100 Millionen Euro
• Pflegevorsorgefonds, Kosten: 1,2 Millionen Euro