Der Sozialverband VdK will mittels einer Verfassungsbeschwerde die Politik zu einer großen Pflegereform zwingen. Basis des Gangs nach Karlsruhe ist die Dissertation der Regensburger Juristin Susanne Moritz, die diese kürzlich auch im Fachportal Station24 erläutert hat. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher kündigte die Klage auf Anfrage der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) an. Eine offizielle Mitteilung werde in Kürze folgen, sobald Personen gefunden seien, die die Klage einreichen würden. Ein Verband selbst kann in Deutschland keine Verfassungsbeschwerde einreichen.
Alexander Graser, Doktorvater von Susanne Moritz und Professor für Öffentliches Recht in Regensburg, wird die Verfassungsbeschwerde ausarbeiten. Graser sagte der SZ, er verkenne nicht, dass die juristischen Hürden für die Zulässigkeit der Klage hoch seien. Normalerweise werde in Deutschland gegen bestehende Gesetze oder Gesetzesvorhaben geklagt, nicht auf Unterlassung gesetzgeberischer Aktivität, zitiert der Berliner „Tagesspiegel“ das Justizministerium. Letzteres sei sehr selten, grundsätzlich aber „auf jeden Fall möglich“.
Vertreter der Regierungsfraktionen reagierten entsprechend distanziert auf die Klage und verwiesen auf die angestoßene große Pflegereform.