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Stiftung Patientenschutz reicht Klage ein

Die Stiftung Patientenschutz will ihr Recht auf Mitsprache im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einklagen. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium einen entsprechenden  Antrag zuvor abgelehnt hatte, zeiht die Stiftung nun vor Gericht. Das Sozialrecht sehe eine Mitwirkung von Patientenvertretern beim „kleinen Gesetzgeber“ vor. Zudem sei das Ablehnungsschreiben des Ministeriums formal mangelhaft und inhaltlich nicht nachvollziehbar, sagte der Stiftungsvorstand Eugen Brysch. So sei etwa der Vorwurf, die Stiftung engagiere sich nicht für Patienten, sondern auch für Menschen in wirtschaftlicher Not „schief konstruiert“. Zwar arbeite die Interessenvertretung für Schwerstkranke und Sterbende nicht nur gemeinnützig, sondern auch mildtätig. „Jetzt die Mildtätigkeit als Ablehnungsgrund anzuführen, ist unverschämt“, sagte Brysch.

Zudem wirkten beim „kleinen Gesetzgeber“ auch andere Organisationen mit, die weder natürliche Mitglieder hätten noch auf den alleinigen Zweck begrenzt seien, Patientenvertreter zu sein, wie zum Beispiel die Verbraucherzentralen. Auch das Argument, die Stiftung habe keine Mitglieder, kritisierte Brysch. So heißt es unter anderem in der Klageschrift: „Der Begriff der Mitglieder ist im Rahmen der Patientenbeteiligungsverordnung nicht im Sinne des Vereinsrecht (.) zu verstehen“, der Gesetzgeber spreche „ausdrücklich nur von Organisationen“.  Voraussetzung ist laut dem Vorstand allein die unabhängige Vertretung von Patienteninteressen. Die Stiftung erhalte weder Mittel aus der öffentlichen Hand noch Krankenkassenleistungen. „Dieser konstruierte Ablehnungsbescheid des Bundesgesundheitsministeriums ist ein schlechter Versuch, den kritischen Vertretern der Schwerstkranken und Sterbenden den Zutritt zu dem wichtigen Entscheidungsgremium zu verwehren“, so Brysch.  

 

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