Eine Beitragserhöhung um insgesamt 0,5 Prozent soll den Leistungskatalog der Pflegeversicherung erweitern und verbessern, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht. Dies beinhaltet der Entwurf des 1. Pflegestärkungsgesetzes, den das Kabinett heute in Berlin beschlossen hat. Darin enthalten: Steigende Leistungsbeiträge, eine Ausweitung des Leistungskatalogs und zahlreiche Maßnahmen, um die häusliche Pflege zu stärken. Zur Finanzierung werden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der folgenden Jahre um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit sollen fünf Milliarden Euro mehr für die Pflege in Deutschland zur Verfügung stehen. „Gute Pflege muss uns etwas wert sein", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zu dem Vorhaben. Das neue Gesetz wird zu Jahresbeginn 2015 in Kraft treten.
Im Detail sollen Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung um vier Prozent erhöht werden und direkt der Vergütung von Pflegeinrichtungen und ambulanten Diensten zufließen. Nicht eingeschlossen sind die 2012 neu eingeführten Leistungen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes, die lediglich um 2,67 Prozent steigen sollen. Um zudem die Versorgung in den Heimen zu verbessern, soll die Zahl der Betreuungskräfte fast verdoppelt werden von bisher 25.000 auf dann bis zu 45.000 Stellen.
Im Bereich der häuslichen Pflege kommen nach den Plänen der Bundesregierung umfangreiche Leistungsverbesserungen auf Angehörige und Bedürftige zu. Vorgesehen ist der Ausbau von Unterstützungsleistungen wie Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege, verknüpft mit einer besseren Kombinierbarkeit untereinander. Daneben sollen Pflegeempfängern künftig 104 Euro im Monat für den Einsatz „niedrigschwelliger Angebote" zur Verfügung stehen. Hier nennt das Bundesministerium in seiner Mitteilung Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer als Beispiele, die auch als Teil der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden könnten.
Zu den Verbesserungen der familiären Pflege gehört außerdem ein erhöhter Zuschuss für häusliche Umbaumaßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro und für Pflege-Wohngemeinschaften bis zu 16.000 Euro. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, dem soll künftig nach dem Modell des Kinderkrankengelds eine Lohnersatzzahlung für bis zu zehn Tage zukommen, Daneben steigen die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel des täglichen Gebrauchs von 31 auf 40 Euro im Monat.
Einen weiteren Schwerpunkt legt der Entwurf auf Demenzkranke, die derzeit den größten Anteil der Bedürftigen in der Pflegestufe 0 ausmachen. In dieser Einstufung soll erstmals Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Kurzzeitpflege bestehen. Dazu könnten laut Kabinettsbeschluss zusätzliche Mittel für niedrigschwellige Hilfsangebote kommen.
Zur Vorbereitung des solidarischen Pflegeversicherungssystems hat sich die Bundesregierung ferner auf den Aufbau eines Pflegevorsorgefonds geeinigt. Er würde sich aus 0,1 Beitragssatzpunkten speisen und etwa 1,2 Milliarden Euro jährlich betragen. Der Fonds könnte ab 2025, wenn die geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1967 ins Pflegealter kommen, zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt werden.