Verbände der Gesundheitsfachberufe und –handwerke haben sich für einen elektronischen Heilberufsausweis ausgesprochen. In einem gemeinsamen Positionspapier forderten die Mitglieder des Fachbereits des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) den Gesetzgeber auf, auch Leistungserbringer nicht-approbierter Gesundheitsberufe in die Telematikinfrastruktur (TI) zu integrieren. Demnach müssten die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe und der Gesundheitshandwerke das Recht auf einen elektronischen Heilberufsausweis erhalten, der es ihnen aufgrund ihrer Qualifikation innerhalb des Versorgungs- und Rehabilitationsprozesses ermögliche, auf Daten und Anwendungen von elektronischer Gesundheitskarte und TI zuzugreifen, heißt es in dem Papier.
Ohne die mehr als zwei Millionen nicht-approbierten Leistungserbringer wie etwa Berufsangehörige der Heil- und Hilfsmittelversorgung, der Rehabilitation und der ambulanten sowie stationären Pflege habe „der einzelne Patient/Versicherte keine Chance, einen auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmten, effektiven Versorgungs- beziehungsweise Rehabilitationsprozess zu erhalten." Darüber hinaus seien Vollständigkeit und sofortige Verfügbarkeit von relevanten, für den Versorgungsprozess erforderlichen Informationen ausschlaggebend, um Qualität zu gewährleisten und Kontraindikationen und Doppelbehandlungen zu vermeiden. Deshalb sei es unabdingbar, diese Berufe umgehend bei den Planungen zum Ausbau der TI zu beteiligen.