Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat heute den Entwurf zur Novellierung des Heilberufsgesetzes verabschiedet. Die geplante Einrichtung einer Interessenvertretung für professionell Pflegende und die Berücksichtigung praktischer Erfahrungen in der Umsetzung des Heilberufsgesetzes hätten eine Neufassung notwendig gemacht, heißt es in einer Mitteilung des Sozialministeriums. Bis zum Herbst soll das neue Gesetz verabschiedet werden und im kommenden Jahr in Kraft treten. Die Landespflegekammer werde dann 2015 ihre Gründungsarbeit mit einem entsprechenden Ausschuss aufnehmen und 2016 schließlich als gesetzlich verankertes Gremium die Interessen der Pflege vertreten. „Das Ziel, die Pflegeberufe zukünftig auf die gleiche Ebene der Selbstverwaltung der Berufsausübung wie die anderen Heilberufe zu stellen, rückt damit in greifbare Nähe", sagte Sozialminister Alexander Schweitzer.
Mehr zu den Hintergründen der Kammergründung in Rheinland-Pfalz erfahren Sie
hier.