Der Landesseniorenrat Berlin (LSBB) und die Landesseniorenvertretung (LSV) der Hauptstadt haben sich gegen eine generalistische Pflegeausbildung ausgesprochen. Beide betrachten die aktuellen Pläne der Bundesregierung, eine gemeinsame Ausbildung von Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflegern einzuführen, mit großer Skepsis, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Zwar verkennten sie nicht, dass etwa der Zuwachs an Multimorbidität im Alter mehr gerontologisches Wissen von Pflegekräften im stationären und ambulanten Bereich verlange, „eine Generalisierung in der Ausbildung erhöhe jedoch den Lernstoff in der Breite, was das Risiko birgt, die spezifischen Fachkenntnisse und sozialpflegerischen Kompetenzen nur ungenügend zu erlangen", sagte die LSBB-Vorsitzende Johanna Hambach.
Dem widersprach der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordost. Zwar habe er Verständnis für das Anliegen der beiden Landesgremien, eine Neuaufstellung der Pflegebildung und die Auflösung traditioneller Berufsbilder sei aber überfällig. „Generalistisch ausgebildete Pflegende erwerben die erforderlichen Kompetenzen, die allgemeine Pflege von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und in unterschiedlichen Settings der Versorgung adäquat durchzuführen", sagte Margarete Reinhart, Vorsitzende des DBfK Nordost. Modellversuche zur Zusammenführung der drei Berufe hätten zudem ergeben, dass sich 80 Prozent der Lerninhalte deckten.
Außer Frage steht für den DBfK, dass die Durchlässigkeit für Quereinsteiger auch im neuen Pflegebildungssystem sichergestellt werden muss. LSBB und LSV befürchten hingegen, dass die bisher „bewährte Form der Qualifizierung" im Rahmen einer vierjährigen berufsbegleitenden Altenpflegeausbildung nicht mehr möglich sein werde. Gerade auf diese Weise aber hätten interessierte Frauen sowie zunehmend auch Männer und Migranten für eine Altenpflegetätigkeit gewonnen werden können. „Um die Attraktivität zu steigern, müssen in der Ausbildung alle Sektoren durchlaufen werden", denn nur wer alle Bereiche kennengelernt hätte, könne sich entsprechend seiner Fähigkeiten und Neigungen für den passenden Arbeitsplatz entscheiden und gegebenenfalls auch den Sektor wechseln, hält der DBfK dagegen.