Der Streit um die Existenzsicherung freiberuflicher Hebammen hat gestern auch den Petitionsausschuss des Bundestags beschäftigt. In einer öffentlichen Anhörung ging es um die Forderung einer Petentin, einen staatlichen Haftungsfonds einzurichten anstatt die Absicherung dem freien Markt zu überlassen. Ab 1. Juli lägen die Prämien der privaten Versicherer bei mehr als 5.000 Euro, was viele freiberufliche Hebammen zur Berufsaufgabe zwingen werde, zitiert der Informationsdienst des Bundestags die Petentin, eine Hebamme mit 25 Jahren Berufserfahrung.
Aus ihrer Sicht ist ein gestaffelter Haftpflichtfonds, in den die Geburtshelferinnen jährliche Beiträge einzahlen, so wie es etwa in den Niederlanden und Österreich praktiziert werde, „die einzig mögliche Lösung". Zudem bedürfe es eines gesamtgesellschaftlichen Diskurses, denn das Problem gehe nicht nur die Berufsgruppe der Hebammen an.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach, verwies auf den von der Bundesregierung beschlossenen Sicherstellungszuschlag. Dieser solle die hohen Haftpflichtkosten abfedern und verschaffe der Regierung etwas Luft, um weiter nach Lösungen zu suchen. „Wir haben für eine Entwarnung bis 2016 gesorgt", sagte Fischbach in der Anhörung. Einem staatlichen Haftungsfonds stand sie laut Informationsdienst skeptisch gegenüber, stattdessen denke das BMG über eine Regressbegrenzung nach, um Schadenersatzsummen und damit auch die Haftpflichtprämien einzugrenzen.
Die Petentin warf der Politik laut dem Informationsdienst „Lippenbekenntnisse" vor. Der Sicherstellungszuschlag sei nicht zielführend und greife auch nicht für die zweite Hebamme, die häufig hinzugezogen werde und ebenfalls voll haftbar sei.