Abgespeckt: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Interessenvertreter der Pflegebedürftigen und Selbsthilfe haben sich darauf geeinigt, die Dokumentationsvorschriften in der stationären und ambulanten Pflege „im Umfang deutlich" zu reduzieren, wie die Vertragsparteien in der Pflege am Freitag mitteilten.
„Zentrale Botschaft für die Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste in Deutschland" sei: „Die Dokumentation wird auf die wesentlichen Aspekte reduziert und von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung im Rahmen der Qualitätsprüfungen akzeptiert." Als Beispiele wurden genannt, dass Pflegeeinrichtungen etwa in der Grundpflege künftig nur noch Ereignisse oder Leistungen dokumentieren sollen, die von der Pflegeplanung abweichen. „Eine Dokumentation von Routinetätigkeiten der Grundpflege entfällt damit." Im stationären Bereich sollen künftig die Einzelleistungsnachweise für routinemäßig wiederkehrende Abläufe in der grundpflegerischen Versorgung und Betreuung entfallen. Statt bisher 13 sollen künftig nur noch fünf Themenfelder beim Pflegebedürftigen im Rahmen der „strukturierten Informationssammlung" geprüft werden.