In seiner Sitzung am Freitag hat der Bundesrat ausführlich zu der von der Bundesregierung geplanten ersten Stufe der Pflegereform Stellung genommen. Er möchte die Rechte der Pflegebedürftigen auf eine umfassende und zielgerichtete Beratung durch die Pflegekassen weiter stärken und hierzu zum Beispiel das Recht auf eine Beratung in der häuslichen Umgebung einführen. Zudem möchten die Länder die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich weiter angleichen. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehene Dynamisierung der Leistungen um vier Prozent habe zur Folge, dass die vollstationären Leistungen in absoluten Beträgen stärker stiegen als die ambulanten. Dies widerspreche den Vorgaben des Koalitionsvertrags.
Durch eine weitere Änderung möchten die Länder den Tätigkeitsbereich der sogenannten niedrigschwelligen Angebote auf den Bereich der Alltagsbegleitung - einschließlich der hauswirtschaftlichen Unterstützung und Versorgung - ausweiten. Dies trage dazu bei, die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Anspruchsberechtigten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Die vorgesehene zweite Beitragssatzsteigerung möchte der Bundesrat auf den 1. Januar 2016 vorziehen, um so die nötigen finanziellen Mittel für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bereitzustellen. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert aus Sicht der Länder zudem weitere Maßnahmen. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, spätestens mit der Einführung eines Pflegeberufegesetzes die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsqualität in der Altenpflege zu stärken.
Nach dem Entwurf der Regierung sollen in einem ersten Schritt die Leistungen der Pflegeversicherung zur Stärkung der häuslichen Pflege ausgeweitet und flexibilisiert werden. Pflegebedürftige - einschließlich der sogenannten Pflegestufe 0 - können die Leistungen künftig entsprechend ihrer individuellen Bedarfslage passgenau zusammenstellen. Höhere Betreuungsleistungen in der ambulanten und stationären Pflege sollen zudem die Lebensqualität der Betroffenen verbessern und die pflegenden Angehörigen entlasten. Im Gegenzug soll der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte steigen. Die Bildung eines Vorsorgefonds soll die Finanzierung der steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen verteilen.