Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag beschlossen, dass Klinikärzte nach der Entlassung eines Patienten künftig fünf Tage häusliche Krankenpflege verordnen dürfen statt bisher drei. Anlass war ein Hinweis aus dem Bundesgesundheitsministerium. Ein privater Pflegedienst hatte dort bemängelt, „dass bei der derzeitigen Verordnungsfrist eine kontinuierliche Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst nur unter erheblichem Aufwand umgesetzt werden könne", heißt es in den „Tragenden Gründen" zur der Entscheidung. Bei Entlassungen nahe am Wochenende sei es für die Patienten häufig schwierig, direkt einen Termin bei ihrem Haus- oder Facharzt zu bekommen, der dann die häusliche Krankenpflege verordnen könne. Der Krankenhausarzt muss künftig den Vertragsarzt vor der Entlassung über die Verordnung der häuslichen Krankenpflege informieren.
Des weiteren beschloss der G-BA, den Auftrag für das externe Projektmanagement im Zusammenhang mit der Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt zu vergeben. Dem Wirkstoff Sofosbuvir zur Behandlung von Patienten mit chronischer Hepatitis C attestierte der G-BA einen beträchtlichen Zusatznutzen und wich damit von der Empfehlung des Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) deutlich ab. Allerdings gilt der G-BA-Beschluss nicht für alle Patientengruppen.
Das oberste Gremium der Selbstverwaltung fällte darüber hinaus Entscheidungen zur Bedarfs-Richtlinie, zur Verordnung von Hörgeräten und zu weiteren Arzneimitteln .