2015 und 2016 soll die vereinfachte Pflegedokumentation bundesweit in der stationären Pflege eingeführt werden. Das gab der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, gestern auf einer Informationsveranstaltung in Hannover bekannt. „Wir haben hier eine Riesenchance", sagte er vor Vertretern niedersächsischer Pflegeheime und Vertretern des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). „Die Implementierung wird aber im Sande verlaufen, wenn es nicht gelingt, das Ganze in die Fläche zu bringen."
Zu diesem Zweck will Laumann in Berlin ein Informationsbüro einrichten, an das interessierte Einrichtungen ihre Fragen richten und konkrete fachliche Hilfestellung erhalten können. Die öffentliche Ausschreibung hierfür laufe ab sofort, sagte Laumann, sodass die Implementierung der neuen Dokumentation spätestens im Januar 2015 beginnen könne und Ende 2016 abgeschlossen sein soll. Dies sei auch für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes mit seinen 5 Pflegegraden wichtig. „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird 2017 kommen, und funktioniert am besten mit der neuen Methode."
Die konkrete Verbreitung der sogenannten Strukturierten Informationssammlung (SIS) in den einzelnen Einrichtungen liegt bei den Trägerverbänden, die für die Schulung der Pflegefachkräfte verantwortlich sind. Sie müssten laut Laumann nun Zielmarken für die nahe Zukunft setzen. Er erwarte, dass mindestens ein Viertel aller Einrichtungen überzeugt werden müssen, damit sich die SIS durchsetzen könne.
Eine rund 30-prozentige Zeitersparnis bei der Dokumentation verspricht sich Laumann von dem neuen System. „Es geht hierbei auch um die Attraktivität des Pflegeberufs", betonte er. Die alte Dokumentationsform verlangte unabhängig von der individuellen Anamnese, alle bekannten Risiken auf dutzenden Papierbögen tagtäglich abzuhaken. Künftig soll nur noch notiert werden, was außer der Reihe passiere, reduziert auf wenige Blatt Papier. Befürchtungen, nach denen ein Abweichen von der aktuellen Methode Haftungsrisiken mit sich brächten, sind laut dem niedersächsischen bpa- Referenten und Projektleiter Michael Lorenz mit der Kasseler Erklärung Anfang dieses Jahres zerstreut worden. „Die alte Regel, dass alles, was nicht dokumentiert wurde, als nicht gemacht gilt, stimmt so nicht mehr." In der sogenannten Kasseler Erklärung kamen Januar 2014 Juristen zu dem Schluss, dass „im stationären Bereich […] grundsätzlich auf Einzelleistungsnachweise hinsichtlich der grundpflegerischen Leistungen verzichtet werden kann."
Anfang dieses Monats hatten sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Pflegeverbände und weitere Vertreter der Selbstverwaltung auf das neue Dokumentationsmodell geeinigt. Nun tourt der Pflegebeauftragte durch die Republik, um mit den Einrichtungsleitern über die nächsten Schritte zu konferieren. Interessierte Einrichtungen erfahren die Termine kommender Informationsveranstaltungen bei den Geschäftsführungen ihres Träger- oder Dachverbände.