Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landesvertretung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) untersuchen seit Monatsbeginn, wie der Verordnungsprozess der häuslichen Krankenpflege entbürokratisiert werden könnte. Im Modellversuch bestimmen vier ausgewählte Sozialstationen im Land über Art und Umfang der Behandlungspflege selbst, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Projektteilnehmer.
Im Mittelpunkt der Bewertung ständen beispielsweise die Entlastung der Akteure, die Patientenzufriedenheit sowie die Qualität der Behandlungspflege und verschlankte Arbeitsabläufe. Bisher komme es im Verordnungsprozess immer wieder zu zeitintensiven Rückfragen zwischen Arzt, Pflegedienst und Krankenkassen. Derzeit testeten circa 30 Ärzte mit vier Sozialstationen für Ersatzkassenpatienten einen verschlankten Ablauf auf Muster 12, dem entsprechenden Verordnungsformular.
Wie gewohnt stelle der Arzt den Patientenbedarf an häuslicher Pflege und die Medikation fest. Die notwendigen Maßnahmen innerhalb der Behandlungspflege und die Häufigkeit bestimme aber die Pflegestation. „Die beantragten Maßnahmen gelten ohne Prüfung als genehmigt. Hier geben wir einen Vertrauensvorschuss", sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung, Walter Scheller. Jede fünfte Verordnung werde allerdings anschließend auf die Plausibilität der Behandlungspflege geprüft.
Der Modellversuch läuft noch bis Ende dieses Jahres. Umfassendere Informationen zum Projekt finden Sie hier.