Das niedersächsische Sozialministerium will künftig Trägern von Pflegeeinrichtungen unnötige Bürokratie ersparen und dazu zersplitterte Aufsichtsaktivitäten besser als bisher bündeln, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Der Schutz der Bewohner sowie die Qualität der Pflege und der Prüfungen bleibe dabei weiterhin gewährleistet, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Zu diesem Zweck haben der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN), der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) und die Heimaufsichtsbehörden des Landes eine entsprechende Vereinbarung über ein neues Prüfverfahren erarbeitet. Der Testlauf erfolge zunächst in 27 Kommunen über zwei Jahre hinweg. Danach soll das Verfahren, das „auf einem einheitlichen und verbindlichen Regelwerk für arbeitsteilige gemeinsame oder getrennte Prüfungen" fußt, in ganz Niedersachsen eingeführt werden.
„Mit der Vereinbarung sind die Prüfungen der jeweiligen Institutionen noch besser miteinander verzahnt worden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags, Heiger Scholz. Ob die erwünschten Synergieeffekte sowohl für alle an der Prüfung beteiligten Institutionen als auch für die Träger eintreten werden, werde die zweijährige Erprobungsphase zeigen.
Das Regelwerk für den Testlauf beinhalte etwa klare Aussagen zur Terminabstimmung und zu Informationspflichten sowie eine eindeutige Trennung der Aufgabengebiete der Prüfpartner und ein abgestimmtes Verwaltungsverfahren bei der Abstellung etwaiger Mängel.