Ein Altenpflegeheim in Sachsen ist wegen eines „schuldhaften Pflegefehlers" zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Weil eine Bewohnerin der Obhut einer ungelernten Betreuerin überlassen wurde und bei einem Sturz eine Fraktur erlitt, muss das Heim nun 7.000 Euro zahlen. Geklagt hatte die AOK Plus, die ihre Kosten für OP und Behandlung der Bewohnerin erstattet bekommen wollte. Wie die „Ärzte Zeitung" berichtet, folgten die Richter des Görlitzer Landgerichts der Argumentation der Kasse, dass der Sturz sich hätte vermeiden lassen, wenn eine Fachkraft zugegen gewesen wäre. Das betroffene Altenpflegeheim habe gegen das Urteil Berufung eingelegt.