Führende SPD-Politiker wollen den Vorstoß von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nach einem gesetzlichen Verbot jeglicher Art von Sterbehilfe nicht mittragen. „Ein strafrechtliches Verbot der organisierten Sterbehilfe wäre falsch", sagte SPD-Fraktionsvize Carola Reimann der Zeitung „Die Welt". Man müsse „nach anderen Wegen der Regulierung suchen". Auch Kerstin Griese, kirchenpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, nannte ein strafrechtliches Verbot gegenüber der Zeitung „unangemessen". Christine Lambrecht, SPD-Fraktionsgeschäftsführerin, beklagte die Entschiedenheit, mit der Gröhe auf diesem Gebiet so gut wie alle Möglichkeiten versperren wolle. Burkhard Lischka, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sprach sich sogar für die Zulassung ärztlicher Sterbehilfe aus.
Im Bundestag zeichnen sich derzeit drei Lager ab: Ein Gruppe vor allem christdemokratischer Abgeordneter ist für ein Verbot der gewerbsmäßigen oder organisierten Sterbehilfe ohne Ausnahmen, eine Gruppe – vor allem grüne Abgeordnete – will gemeinnützige Sterbehilfegruppe weiter erlauben, und eine Gruppe will gewerbsmäßige Sterbehilfe, aber ärztliche Sterbehilfe nicht generell verbieten. Im Herbst 2015 soll der Bundestag über die künftige Regelungen entscheiden, voraussichtlich ohne Fraktionszwang.
Die Bundesärztekammer zeigt sich Medienberichten zufolge derzeit nicht offen für ein Gespräch. Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hatte bereits vor einem Jahr im Interview des Fachmagazins „Gesundheitswirtschaft" darauf hingewiesen, dass „eine klare Regeln im Berufsrecht verankert" sei und in den meisten Landesärztekammern entsprechende Regeln gälten. „Demnach dürfen Ärzte schlicht keine Hilfe zur Selbsttötung leisten."