Eine Gruppe deutscher Wissenschaftler hat einen eigenen Gesetzesvorschlag zur Regelung der Sterbehilfe präsentiert. Der von einem Palliativmediziner, zwei Medizin-Ethikern und einem Juristen verfasste Entwurf sieht vor, den assistierten Suizid unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben, nämlich wenn Ärzte und Angehörige einer volljährigen und „freiverantwortlich handelnden" Person auf deren ausdrücklichen Wunsch Hilfe leisten. Öffentliche Werbung für die Beihilfe zur Selbsttötung wollen die Wissenschaftler unter Strafe stellen.
Die Autoren orientierten sich dabei nach eigenen Angaben an dem Modell des US-Bundesstaates Oregon, wo die Hilfe zur Selbsttötung seit 1997 gesetzlich geregelt sei und nicht zu einem Anstieg der Suizide geführt habe. Demgegenüber sei die niederländische Gesetzeslage, wo Mediziner nach dem Modell der „Tötung auf Verlangen" aktive Sterbehilfe leisten dürfen, von einem deutlichen Anstieg der Sterbehilfefälle begleitet worden.
„Beihilfe zur Selbsttötung wird praktiziert, aber meist im Geheimen, ohne Regeln und Kontrollen, unter Verletzung ethischer Standards", sagte der Medizinethiker und Co-Autor, Ralf Jox, gestern in München. „Wer es wirklich ernst meint mit dem Schutz des Lebens, muss Regeln aufstellen für eine verantwortungsvolle Suizidbeihilfe. Das tun wir mit diesem Gesetzesvorschlag."
So sieht das Papier vor, dass die Beihilfe nur auf freiwilliges Verlangen und nach reiflicher Überlegung des Patienten geleistet werden darf, und dass dieser nach Erachten des Arztes „an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung" leiden muss. . Desweiteren müsse der Arzt zunächst „umfassend und lebensorientiert" über den Gesundheitszustand und insbesondere über palliativmedizinische Möglichkeiten aufklären. Danach solle eine Frist von 10 Tagen verstreichen, in der der Patient mindestens einen anderen, unabhängigen Arzt gesprochen haben muss, der zudem eine eigene Untersuchung durchführen und ein schriftliches Gutachten über den Patienten erstellen muss.
Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery sagte in einer ersten Reaktion, dass bei allen Vorschlagen zu dem Thema „die besondere Vertrauensstellung des Arztes" gegenüber seinen Patienten gewahrt bleiben müsse. Die Mitwirkung bei der Selbsttötung sei keine ärztliche Aufgabe. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml lehnte den Vorschlag komplett ab. „Es mag die ein oder andere extreme Lebenssituation geben, in welcher der Wunsch eines Menschen zu sterben größer ist als sein Lebenswille." Es sei jedoch falsch, „für diese Einzelfälle das Gesamtsystem aufzubrechen und den ärztlich assistierten Suizid als eine Möglichkeit anzubieten", so die Ministerin.
>> Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids (PDF) - 26. August 2014