Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat das erste Pflegekammergesetz ihres Landes auf den Weg gebracht. Wie das Sozialministerium gestern in Kiel mitteilte, soll der Entwurf nach bestandener erster Lesung nun aus dem Plenum in die öffentliche Anhörung wandern. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßte die Entscheidung des Landtags. Der Gesetzesentwurf sei „ein wichtiges Signal" an weitere Bundesländer zur Kammergründung, sagte DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner.
Die deutschlandweite Entwicklung mache deutlich, „dass die Forderung nach Pflegekammern keine fixe Idee der Berufsgruppe ist", heißt es in der Mitteilung des DBfK weiter. Auch die Politik betrachte die gleichberechtigte Beteiligung der Pflegeberufe an der Gestaltung der Gesundheits- und Sozialpolitik mittlerweise als richtigen Zugang zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen. Neben Rheinland-Pfalz beschreite Schleswig-Holstein nun als zweites deutsches Bundesland den gesetzlichen Weg zur Pflegekammer.
Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, sprach hingegen heute in Berlin von einer „fatalen Fehlentscheidung, welche das Votum der Pflegekräfte gegen eine Zwangsverkammerung und Zwangsbeiträge ignoriert und über die tatsächliche Probleme hinwegtäuschen soll." In einer 2013 von der Landesregierung in Auftrag gegebenen repräsentativen Befragung hatten sich 51 Prozent der Pflegenden für die Gründung einer Pflegekammer ausgesprochen. Meurer wies darauf hin, dass in der Gruppe der Kammerunterstützer 17 Prozent ihr Votum davon abhängig machten, dass das Land die anfallenden Beitragskosten übernimmt. Der bpa hatte errechnet, dass damit nur rund 42 statt 51 Prozent tatsächlich eine Kammergründung befürworteten.