Die „Mindestlohnkommission" des Bundesarbeitsministerium hat eine neue Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte beschlossen. Danach beträgt der Mindestlohn ab dem kommenden Jahr 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten der Bundesrepublik, teilte das Ministerium gestern in Berlin mit. In einer zweiten Staffelung soll die Grenze ab 2017 auf jeweils 10,20 Euro und 9,50 Euro steigen. Der Geltungsbereich des Pflegemindestlohns schließt künftig auch Alltagsbegleiter, Betreuer von Menschen mit demenzieller Erkrankung sowie Assistenzkräfte ein.
Die bislang geltende bundesweite Regelung sieht für Pflegehilfskräfte pro Stunde mindestens 9,00 Euro im Westen sowie 8,00 Euro im Osten vor. Diese Vereinbarung wurde 2010 von der paritätisch besetzten Kommission im Ministerium beschlossen und läuft Ende 2014 aus. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte zuletzt einen Stundenlohn von 12,50 Euro für die Hilfskräfte in der Pflege gefordert, der im Rahmen eines einheitlichen Tarifvertrags festgelegt werden soll . Die Gewerkschafter zeigten sich enttäuscht von dem Ergebnis. „Die Arbeit der Beschäftigten ist deutlich mehr wert", sagte Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler.
„Wir sehen den Nachholbedarf bei Hilfskräften nun als deutlich erfüllt an", sagte der Präsident des Verbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, der mit dem nun getroffenen Beschluss einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für obsolet hält. An die Kostenträger appellierte er, in den Pflegesatzverhandlungen die Steigerungen angemessen zu berücksichtigen.