Erwerbstätige, die sich selbst um die Pflege eines Angehörigen kümmern, sollen sich für zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen können und in der Zeit auch weiter Lohn oder Gehalt beziehen. Das geht aus dem Referentenentwurf des Familienministeriums für das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hervor, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vorliegt. In ihrer heutigen Ausgabe berichtet das Blatt, dass die Pflegeversicherung das Pflegeunterstützungsgeld finanzieren soll. Die Regierung kalkuliere „vorsichtig Kosten von 100 Millionen Euro im Jahr". Anfang kommenden Jahres soll die erste Stufe der Pflegereform starten. Kritik kommt von den Arbeitgebern: „Die in Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz vorgesehenen Neuregelungen werden zu erheblichen Belastungen für die Betriebe führen", erklärte die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände gegenüber der FAZ.