Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnungsbefugnis von Krankenhausärzten für die häusliche Krankenpflege erweitert. Statt bis zum dritten Werktag nach Entlassung dürfen die Mediziner künftig bis zu fünf Arbeitstage lang häusliche Krankenpflege verschreiben. Dadurch soll der nahtlose Übergang in die ambulante Versorgung besser gewährleistet werden. Die bisherige Regelung habe es Betroffenen insbesondere bei Entlassungen nahe zum Wochenende oder zu gesetzlichen Feiertagen schwer gemacht, rechtzeitig bei den behandelnden Vertragsärzten vorstellig zu werden und die Anschlussversorgung zu organisieren. Durch die Erweiterung der Verordnungsbefugnis bleibe nun mehr Zeit, heißt es in einer Begründung des G-BA. Das Gremium beschloss außerdem, die Information des Vertragsarztes über die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den Krankenhausarzt verpflichtend zu machen.