Die Bundesregierung will das Problem der mangelhaften ambulanten Versorgung in strukturschwachen Regionen mit einer Reihe von Maßnahmen anpacken, etwa indem Kliniken stärker ambulant tätig werden können. Aber auch der Pflege soll eine stärkere Rolle zukommen. „Das bestehende Potenzial für eine Delegation ärztlicher Leistungen soll dabei möglichst ausgeschöpft werden, indem die bisherigen beschränkenden Voraussetzungen zur Leistungserbringung (z.B. vorheriger persönlicher Arzt-Patientenkontakt) beseitigt werden", heißt es im Arbeitsentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes, das demnächst im Bundeskabinett verabschiedet werden soll.
Die Bundesregierung plant offenbar, stärker „besonders qualifizierte Praxisassistentinnen und Praxisassistenten im Wege der Delegation" in die Behandlung einzubeziehen. Dazu sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen des Bewertungsausschusses beauftragt werden, „flächendeckend eine versorgungsgerechte Vergütung von delegationsfähigen Leistungen" zu erarbeiten. Die Möglichkeit der Delegation soll künftig nicht mehr auf den hausärztlichen Bereich begrenzt sein. Um die Substitution bisher ärztlicher Leistungen durch Pflegefachpersonen zu erproben, sollen die berufsrechtlichen Regelungen zur Durchführung von Modellverfahren vereinfacht werden.
Ferner will die Bundesregierung die Bedingungen für Hebammen verbessern. „Um die Versorgung mit Hebammenleistungen sicherzustellen, wird gesetzlich ausgeschlossen, dass Kranken- und Pflegekassen Regressforderungen gegenüber freiberuflich tätigen Hebammen geltend machen", heißt es in dem Arbeitsentwurf. Gegenüber Ärzten soll der Regressanspruch erhalten bleiben. Für die Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz soll die Gesetzliche Krankenversicherung zusätzlich 50 Millionen Euro bereitstellen.