Die Große Koalition will die noch von Schwarz-Gelb eingeführte Familienpflegezeit offenbar nachträglich mit einem Rechtsanspruch versehen. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, den Union und SPD morgen beschließen wollten. Darin sei unter anderem vorgesehen, Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten einen festen Anspruch auf die bis zu 2-jährige Teil-Freistellung zur Pflege von Familienangehörigen einzuräumen. Bislang war es den Unternehmen freigestellt, Angestellten zu gestatten, die Arbeitszeit vorübergehend auf 50 Prozent zu reduzieren, dafür aber 75 Prozent Gehalt zu bekommen und das Lohnplus erst später wieder einzuarbeiten.
Außerdem soll der Gesetzentwurf auch regeln, dass Arbeitnehmer künftig einen Rechtsanspruch auf eine bezahlte 10-tägige Auszeit haben, um die Pflege für Angehörige zu organisieren. Das „Pflegeunterstützungsgeld" soll ähnlich dem Kinderkrankengeld 70 Prozent des Bruttogehalts betragen, aber maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens oder 94,50 Euro pro Tag, schreibt die Zeitung. Zudem sollten künftig nicht nur Angehörige ersten Grades von den Regelungen profitieren, sondern ein erweiterter Angehörigenbegriff gelten, der nicht nur Lebenspartnerschaften, sondern auch Stiefeltern oder Schwäger und Schwägerinnen einschließt.