CDU, CSU und SPD wollen erreichen, dass Pflegekräfte künftig Tariflohne gezahlt bekommen. Dazu sollen zwei zusätzliche Maßnahmen dienen, die am Freitag im Zuge der ersten Stufe der Pflegereform im Plenum des Bundestags beschlossen werden sollen. Zum einen soll es den Pflegekassen künftig nicht mehr möglich sein, eine tarifliche Vergütung von Pflegekräften in den Verhandlungen mit den Heimbetreibern als unwirtschaftlich zu bezeichnen und damit eine höhere Vergütung des Heimes zu blockieren. Zum anderen sollen aber auch die Heimträger verpflichtet werden, den Pflegekassen einen Nachweis über die tatsächliche Vergütung zu erbringen. Dies teilte die Unionsfraktion nach der Sitzung des Bundestags-Gesundheitsausschusses am Mittwoch mit.
„Das Pflegestärkungsgesetz bringt nicht nur Verbesserungen für Pflegebedürftige. Es stellt zugleich sicher, dass Heimträger ihre Pflegekräfte nach den vereinbarten Tarifverträgen vergüten können, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben", begründete der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, die ergänzenden Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes, also der ersten Stufe der großen Pflegereform. In kircheneigenen Arbeitsrechtsregelungen festgelegte Vergütungen, wie sie etwa in Einrichtungen der Caritas oder Diakonie gewährt würden, würden analog behandelt, sagte Weiß weiter.
Kern der abschließenden gesundheitspolitischen Beschlüsse am morgigen Freitag im Bundestagsplenum wird das erste Pflegestärkungsgesetz sein. Es sieht umfangreiche Leistungsverbesserungen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zum 1. Januar 2015 sowie eine Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen vor. Insbesondere sollen sämtliche Leistungen der SPV um 4 bzw. 2,8 Prozent steigen. Der Gesundheitsausschuss billigte das Vorhaben am Mittwoch mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Opposition. Einen detaillierten Überblick über die künftigen Leistungen bietet das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite.