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Pflegeheimbewohner müssen bei Preiswechsel gefragt werden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das jüngste Urteil über Preisänderungen in Pflegeheimen begrüßt. Das Oberlandesgericht Hamm wertete Vertragsklauseln, die Pflegeeinrichtungen Preisanpassungen ohne Zustimmung der Betroffenen gestatten, als unzulässig. „Gerade wenn es um die ausufernden Investitionskostenpauschalen geht, bedeutet dieses Urteil einen Schutz vor überzogenen Forderungen", so vzbv-Projektleiter Heiko Dünkel gestern in Berlin über das Ergebnis der Klage seines Verbands gegen einen Pflegeanbieter.

Nach dem Urteil müssen Pflegeheime, die gestiegene Kosten auf ihre Bewohner umlegen wollen, vorher deren Zustimmung einholen. Behält sich der Unternehmer im Vertrag jedoch vor, Preise in diesen Fällen einseitig zu erhöhen, widerspreche dies sowohl dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) als auch allgemeinen juristischen Prinzipien. Das Oberlandesgericht Hamm folgte damit den Argumenten der Verbraucherschützer.

(Az. 1-12 U 127/13)

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