Der Sozialverband VdK zieht wie angekündigt vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe, um gegen die Verletzung von Grundrechten in deutschen Pflegeeinrichtungen vorzugehen. Insgesamt 7 Betroffene hätten mit Unterstützung des Verbandes eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der damit beschrittene Weg sei ungewöhnlich, der VdK werde aber „alle Möglichkeiten nutzen, um Pflegebedürftige zu schützen", sagte Präsidentin Ulrike Mascher. „Jeder hat das Recht auf ein würdiges Leben bis zuletzt."
Der VdK kritisiert, dass es in Pflegeeinrichtungen immer wieder zu Verstößen gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes komme. Vernachlässigung, Mangelernährung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente seien längst keine Einzelvorkommnisse mehr und verstießen gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Schuld daran trügen aber nicht die Pflegekräfte in den Einrichtungen, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssten. Der Pflegealltag sei aufgrund von Personalmangel durch Zeitdruck, hohe Arbeitsbelastung und Überstunden gekennzeichnet. „Dazu kommt eine viel zu geringe Vergütung der Pflegekräfte", so Mascher.
Das Verfassungsgericht müsse nun zunächst die eingereichte Beschwerde auf ihre Zulässigkeit hin prüfen. Der VdK erhofft sich aber, dass die Karlsruher Richter zu dem Schluss kommen, dass der Staat seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen bislang verletzt und den Gesetzgeber auffordert, einzuschreiten.