Die Deutsche PalliativStiftung hat einen Gesetzesentwurf zur Allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) vorgestellt. Dieser beinhaltet die Einführung eines Leistungsanspruchs auf AAPV analog zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). „Die letzten Jahre haben eindeutig gezeigt, dass die Allgemeine ambulante Palliativversorgung nicht in dem Maß zur Verfügung steht, wie es 2007 vom Gesetzgeber unterstellt wurde", sagte der Gründungsstifter der Deutschen PalliativStiftung, Eckhard Eichner. 2007 sei davon ausgegangen worden, dass die SAPV auf der AAPV aufsetze und diese und die Hospizarbeit ergänze. Zudem sollte die AAPV aus der bestehenden Regelversorgung heraus geleistet werden.
Das nun geplante Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) sieht die Stiftung unter anderem als Chance, nach der spezialisierten nun auch die allgemeine ambulante Palliativversorgung in der Bundesrepublik zu verankern. So könne auch dem Ziel einer flächendeckenden umfassenden Versorgung der Bevölkerung näher gekommen werden. Dies sei insbesondere mit Blick auf die aktuelle Debatte zur Regelung der assistierten Selbsttötung dringend notwendig. Sie zeige, wie groß die Ängste vor fehlender Fürsorge in der Gesellschaft seien. „Nur wenn es für die Menschen eine verlässliche, lebensbejahende Alternative zum assistierten Suizid gibt, die überall zur Verfügung steht, wird der Ruf nach einer vorzeitigen Beendigung des eigenen Lebens leiser werden", sagte Eichner.