40 Prozent aller Ärzte können sich vorstellen, Assistenz zur Selbsttötung zu leisten, während sich 42 Prozent dies nicht vorstellen können. Dennoch befürwortet nur ein Viertel der Ärzte ein Verbot der beruflichen Suizidbeihilfe. Das geht aus den Ergebnissen einer aktuellen Studie des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Bochum hervor. Dafür befragten die Forscher 734 Ärzte zur assistierten Selbsttötung.
Eine eindeutige Meinung zu der Debatte ist in der Ärzteschaft laut den Ergebnissen nicht zu erkennen. In der Praxis ist die berufliche Suizidbeihilfe zwar noch selten. Im Rahmen der Studie wurde nur ein Fall berichtet. Dennoch sind 41 Prozent der Befragten unentschieden in ihrer Haltung zu der Forderung der Bundesärztekammer nach einem Verbot der beruflichen Suizidbeihilfe. „Innerhalb der Ärzteschaft gibt es, wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen, unterschiedliche Werthaltungen zu kontroversen ethischen Themen. Dieser Wertepluralismus kann nicht durch Mehrheitsentscheidungen geregelt werden", sagte Studienleiter Jochen Vollmann.
Mehr als die Hälfte der Ärzte berichtete, dass sie mindestens einen erwachsenen Patienten betreut hatten, der innerhalb der letzten 12 Monate gestorben war. Bei fast 9 von 10 Patienten führten die Mediziner symptomlindernde Behandlungen durch. Bei rund der Hälfte der Patienten wurde auf eine medizinische Maßnahme verzichtet. Zudem gaben 20 Prozent an, dass mit diesem Verzicht eine Verkürzung der Lebenszeit beabsichtigt war. Dabei handelt es sich um die passive Sterbehilfe. Die sogenannte aktive Sterbehilfe, also die strafrechtlich verbotene Verabreichung einer Substanz mit dem Ziel der Tötung des Patienten, wurde in zwei Fällen berichtet..