Die Bundesregierung will die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben und hat nun Eckpunkte für ein E-Health-Gesetz erarbeitet, das auch die Krankenhäuser betrifft. Insbesondere droht Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Strafen, wenn sie nicht endlich bei der elektronischen Gesundheitskarte zusammenarbeiten. Gelinge es den Vertragsparteien zum Beispiel bis Mitte 2016 nicht, ein gemeinsames Versichertenstammdatenverzeichnis aufzubauen, müssten beide Körperschaften eine Kürzung ihres Verwaltungshaushalts in Höhe von einem Prozent in Kauf nehmen. Ab Oktober nächsten Jahres sollen Versicherte darüber hinaus einen Anspruch auf einen Medikationsplan erhalten.
Aus Sicht der Krankenhäuser vor allem bedeutend: Sie sollen für das Erstellen eines elektronischen Entlassbriefes eine Vergütung erhalten. „Diese Vergütung ist als Anschubfinanzierung zu verstehen und daher auf zwei Jahre begrenzt (ab 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2018)", heißt es im Referentenentwurf, der BibliomedManager vorliegt. Außerdem sollen nach Gröhes Plänen spätestens ab Juli 2016 auch telemedizinische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen über eigene EBM-Ziffern bezahlt werden können. Dies gebe es bisher nur bei Befunden im Bereich Brustkrebs.