Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat ein konsequentes Vorgehen auf allen Ebenen im Kampf gegen resistente Krankenhauskeime gefordert. „Es ist gut, dass sich das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein zusammen mit dem Kieler Universitätsklinikum für eine lückenlose Aufklärung einsetzt", sagte Gröhe gestern in Berlin. Der Minister hat eigenen Angaben zufolge auch eine Verschärfung der Meldepflichten initiiert, um Erreger wie etwa den im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) aufgetretenen gramnegativen „Acinetobacter baumannii" künftig „nicht erst bei einem Krankheitsausbruch, sondern bereits beim ersten Nachweis" melden zu müssen. So gewännen die Gesundheitsämter „wertvolle Zeit, um zielgerichtet vorgehen zu können". Der Verordnungsentwurf soll noch im Sommer in Kraft treten, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Die Umstände am UKSH müssten auch Anlass sein, erneut zu prüfen, inwieweit das Screening angepasst werden müsse: „Wir haben den Krankenkassen gesetzlich aufgegeben, Verfahren zu erproben, durch die Patienten bereits im Vorfeld geplanter Krankenhausaufenthalte auf bestimmte gefährliche Keime untersucht werden." Weitere Maßnahmen zu Bekämpfung und Eindämmung von resistenten Erregern würden auch innerhalb der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) und auf internationaler Ebene angegangen, so der Minister.