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BMG und GKV schließen Erprobungsstudien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ab

Die ersten Ergebnisse der beiden Erprobungsstudien zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs liegen vor. Sie zeigten Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zufolge, dass das neue Begutachtungsverfahren funktioniere. Parallel gäben sie aber auch Aufschluss darüber, wo noch ein Feinschliff nötig sei. Nun gehe es vor allem darum, „Tempo zu machen, damit die verbesserte Unterstützung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zügig zugute kommt", sagte Gröhe gestern in Berlin. Er will noch im Sommer einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.

Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung eines neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI" sollten nach einer gemeinsamen Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt und eventuelle Änderungen noch vor der Implementierung des neuen Begriffs vorgenommen werden.

Die „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen" diente den Akteuren zufolge unter anderem zur Schaffung einer aktuellen empirischen Basis, um beispielsweise Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand zu ermitteln. „Mit diesen beiden Studien haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Ungerechtigkeiten und Fehler bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der geplanten fünf Pflegegrade so weit wie möglich zu vermeiden", sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbands. Nun müssten Politik, Wissenschaft und Krankenkassen „zügig Hand in Hand weiterarbeiten, damit die geplanten Verbesserungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen".

 

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