Justizminister Heiko Maas will einen neuen Straftatbestand einführen: „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen". Das geht aus einem aktuellen Referentenentwurf vor, der BibliomedManager vorliegt. Danach sollen Verstöße künftig mit bis zu 3 Jahren Haft, in besonders schweren Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden. Der Entwurf betreffe alle Heilberufe, die einer staatlichen Ausbildung entstammen und gelte sowohl inner- als auch außerhalb des Bereichs der gesetzlichen Krankenversicherung, heißt es darin.
Damit solle auch eine Gesetzeslücke geschlossen werden, die sich aus der besonderen Rolle niedergelassener Ärzte bei der vertragsärztlichen Versorgung ergibt. Diese Mediziner wurden bisher weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen behandelt, „sodass die Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches für niedergelassene Ärzte grundsätzlich nicht anwendbar sind". Auch die auf den Vermögensschutz ausgerichteten Straftatbestände der Untreue und des Betrugs können laut dem Entwurf das „Geben und Nehmen von Bestechungsgeldern" nur eingeschränkt erfassen. „Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen", heißt es in dem Papier weiter. Dem werde das neue Gesetz entgegen treten.