Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat zwar den von der Bundesregierung für Sommer geplanten Gesetzesentwurf zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff begrüßt, mahnte aber gleichzeitig an, die Erwartungen nicht zu hoch zu setzen. „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kann in der Praxis scheitern, wenn nicht das für seine Umsetzung benötigte Personal vorhanden ist", sagte DPR-Präsident Andreas Westerfellhaus gestern ihn Berlin. Werde das neue Pflegeverständnis nicht der Personalsituation angepasst, werde es zu Enttäuschungen kommen.