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AOK unterstützt Lohn-Nachweispflicht für Pflegeeinrichtungen

Der AOK Bundesverband hat die Initiative der Bundesregierung, eine Nachweispflicht zur angemessenen Entlohnung von Pflegekräften im Pflegestärkungsgesetz II zu verankern, begrüßt. „Schon beim ersten Teil des Pflegestärkungsgesetzes haben wir uns daher für mehr Transparenz im Bereich der Bezahlung beziehungsweise für die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen stark gemacht", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, jüngst auf einer Klausurtagung in Berlin.  

Zudem sei die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs für die Zukunftsfähigkeit der Pflegeversicherung von entscheidender Bedeutung. „Dieses Projekt muss absoluten Vorrang haben", sagte Graalmann. Damit die reformierte Einstufung nach fünf Pflegegraden reibungslos funktioniere und entsprechende Pflegeleistungen flössen, müsse das neue Begutachtungsverfahren noch vor der Bundestagswahl 2017 eingeführt sein.  Darüber hinaus begrüßte Graalmann die Reform des Pflegenotensystems: „Was wir brauchen ist ein intelligenter und gut vorbereiteter Relaunch, der stärker als bisher die Ergebnisqualität der Pflege misst und nachvollziehbar abbildet".

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